Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich
(1) Diese hier vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, die von der Auftragnehmerin WeissGold-Media GmbH zur Durchführung, Planung oder Projektgestaltung von Veranstaltungen geschlossen werden.
(2) Von den Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen der Auftraggeber haben keine Gültigkeit.

2. Vertragsart
Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde oder sich aus der Natur des Auftrages ergibt, finden auf das Vertragsverhältnis die Vorschriften der §§ 675 ff. BGB (Geschäftsbesorgungsvertrag) Anwendung.

3. Auftragsbestätigung
(1) Eine mündlich vom Auftraggeber erteilte/r Beauftragung – Auftrag von Leistungen gilt erst dann als angenommen, wenn von WeissGold-Media GmbH durch eine schriftliche oder in Textform verfasste Auftragsbestätigung bestätigt wird.
(2) Ein schriftliches Angebot von WeissGold-Media GmbH kann schriftlich oder in Textform angenommen werden.
(3) Handelt es sich für beide Vertragsparteien um ein Handelsgeschäft im Sinne des § 343 HGB, ist für den Umfang des Auftrages der Inhalt der in Ziffer (1) genannten Auftragsbestätigung maßgeblich, sofern nicht der Auftraggeber unverzüglich widerspricht. Die Grundsätze des kaufmännischen Bestätigungsschreibens finden Anwendung. Die Auftragsbestätigung wird produktions- und projektbezogener Vertragsbestandteil.

4. Haftung
(1) Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von WeissGold-Media GmbH, eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen oder durch die Verletzung einer für die Vertragsdurchführung wesentlichen Pflichten verursacht wurde.
(2) Schadensersatzansprüche für vorsätzlich oder fahrlässig herbeigeführte Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit von natürlichen Personen werden nicht ausgeschlossen.
(3) Handelt es sich für beide Vertragsparteien um ein Handelsgeschäft im Sinne des § 343 HGB, so haftet WeissGold-Media GmbH für die grob fahrlässige oder vorsätzliche Verletzung von Vertragspflichten durch einfache Erfüllungsgehilfen (nicht für gesetzliche Vertreter oder leitende Angestellte) nur in Höhe des Auftragwertes.
Die Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit hierdurch Schäden im Sinne der Ziffer (2) entstehen.

5. Pflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, WeissGold-Media GmbH über den zeitlichen Ablauf und die geplanten Einsatzzeiten vollständig zu informieren.
(2) Der Auftraggeber ist verpflichtet, WeissGold-Media GmbH alle Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die für die ordnungsgemäße Ausführung der Arbeiten im vereinbarten Zeitrahmen erforderlich sind. Hierzu gehören insbesondere: technische Pläne und Zeichnungen – Grundrisse – Bestuhlungspläne – Flucht- & Rettungspläne – Beleuchtungspläne – Beschallungspläne – Berechnungen – Energieanforderungen – Materiallisten, sowie weitere relevante Unterlagen, die zur Durchführung des Projektes benötigt werden.
(3) Der Auftraggeber verpflichtet sich, dafür zu sorgen, dass die Unterlagen inhaltlich richtig sind und keine Fehler aufweisen. Eventuelle Abweichungen oder Fehler hat der Auftraggeber zu vertreten. WeissGold-Media GmbH ist zur Überprüfung, Erstellung oder Vervollständigung der Unterlagen nur verpflichtet, wenn diese Leistung gesondert beauftragt und vergütet wird.

6. Informationspflicht und Geheimhaltung
(1) WeissGold-Media GmbH verpflichtet sich, die übertragenen Aufgaben verantwortungsbewusst und unter Berücksichtigung aller zur Verfügung stehenden Informationen und Kenntnisse auszuführen.
(2) Der Auftraggeber verpflichtet sich WeissGold-Media GmbH zeitnah und umfassend über alle relevanten Informationen zur Durchführung des Auftrages zu informieren.
(3) Beide Vertragsparteien verpflichten sich, die ihnen bekannt gewordenen Betriebsgeheimnisse der anderen Vertragspartei vertraulich zu behandeln.

7. Überwachung von Arbeitgeber-Pflichten
(1) Soweit WeissGold-Media GmbH fremdes Personal vom Auftraggeber oder von Dritten zur Planung oder Durchführung des Projekts zur Verfügung gestellt wird, ist er ohne besondere Vereinbarung nicht verpflichtet, die Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes, des Jugendschutzgesetzes, der Vorschriften des Arbeitssicherheitsgesetzes oder sonstiger arbeitsrechtlicher Schutzvorschriften zu überwachen.
(2) Soweit WeissGold-Media GmbH fremdes Personal vom Auftraggeber oder von Vertragspartnern des Auftraggebers zur Planung oder Durchführung des Projektes zur Verfügung gestellt wird, handelt es sich bei diesen Personen um Erfüllungsgehilfen des Auftraggebers. Ein Verschulden dieser Personen ist WeissGold-Media GmbH nicht wie eigenes Verschulden zuzurechnen.
(3) WeissGold-Media GmbH ist ohne besonderen Auftrag nicht verpflichtet, zu differenzieren, ob es sich bei dem ihm vom Auftraggeber oder Dritten zur Verfügung gestellten Personal um Arbeitnehmer, freie Mitarbeiter oder Betriebspraktikanten handelt. Soweit für einzelne Personen besondere Arbeitszeiten oder Arbeitnehmerschutz-vorschriften zu beachten sind, ist der Auftraggeber verpflichtet, die betreffenden Mitarbeiter unter Angabe der Beschränkungen genau zu bezeichnen.
(4) Übernimmt WeissGold-Media GmbH aufgrund einer besonderen Vereinbarung für den Auftraggeber die Überwachung der Arbeitnehmerschutz-vorschriften, steht ihm hierfür eine besondere Vergütung zu. Diese wird zwischen dem Auftraggeber und WeissGold- Media GmbH gesondert vereinbart.

8. Leistungsbeschreibung / Leistungsnachweis
(1) Der Umfang der von WeissGold-Media GmbH zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Auftragsbestätigung, die Bestandteil des Vertrages wird. Werden außerhalb des vereinbarten Leistungsumfangs weitere Leistungen an WeissGold-Media GmbH in Auftrag gegeben, sind diese gesondert zu vergüten. Soweit eine gesonderte Honorarvereinbarung nicht getroffen wurde, ist eine ortsübliche Vergütung geschuldet.
(2) Ist der Vertrag für beide Parteien ein Handelsgeschäft im Sinne § 343 HGB, ist der Auftraggeber verpflichtet, die angefallenen Leistungen unverzüglich zu überprüfen. Die von WeissGold-Media GmbH erbrachten Leistungen gelten als vereinbart und genehmigt, wenn der Auftraggeber Abweichungen von Menge, Zeit oder Stückzahl nicht innerhalb von 10 Tagen schriftlich anzeigt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

9. Nutzungsrechte
Die Nutzungsrechte an den von WeissGold-Media GmbH erstellten Gestaltungen, Visualisierungen und Designs in Vorbereitung und Durchführung des jeweiligen Auftrages verbleiben bei WeissGold-Media GmbH.
Über die Übertragung der Nutzungsrechte, Lizenzen oder Abtretungen kann eine gesonderte Vereinbarung im Rahmen der Auftragserteilung getroffen werden.

Wir weisen darauf hin, dass die eigenmächtige Verwendung, der seitens WeissGold-Media GmbH urheberrechtlich geschützten Entwürfe und Erzeugnisse von WeissGold-Media GmbH rechtlich verfolgt werden.
Wir behalten uns vor, darüber hinaus neben möglichen Abmahnungen Schadenersatzansprüche geltend zu machen.

10. Vertragswidriger Gebrauch und Schadensersatzpflicht des Auftraggebers
(1) Wird vom Auftraggeber Material zur Durchführung des Projektes WeissGold-Media GmbH zur Verfügung gestellt, muss sich dieses Material in einem verkehrssicheren und gebrauchsfähigen Zustand befinden. Es sind dabei die allgemein anerkannten Regeln der Technik, der sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Bestimmungen und Vorschriften einzuhalten. WeissGold-Media GmbH ist – außer bei offensichtlichen Mängeln – nicht verpflichtet die Tauglichkeit des überlassenen Materials zu dem vereinbarten Zweck zu überprüfen.
(2) Der Auftraggeber darf über Mietmaterial in keiner Weise verfügen, dieses insbesondere nicht verpfänden oder belasten, dieses auch nicht in anderer Weise Dritten überlassen. Für entstandene Schäden an der Mietsache oder bei Verlust der Mietsache ist vom Auftraggeber Ersatz zu leisten. Die Schadensersatzverpflichtung umfasst den unmittelbaren Sachschaden sowie den Mietausfall bis zur Wiederbeschaffung bzw. Reparatur. Die Haftung für die Mietsache beginnt bei der Anlieferung und endet bei der Rückgabe bzw. nach Abholung. Dies gilt auch für den Fall, dass zur Bedienung der Geräte eigenes oder beauftragtes Personal der WeissGold-Media GmbH vor Ort ist. Ausgenommen davon sind Beschädigungen an Geräten oder Materialien, die vom Personal direkt verursacht wurden. Der Auftraggeber ist verpflichtet, während der Mietdauer eine Versicherung für von ihm zu vertretende Schäden abzuschließen.

11. Reisekosten
Anfallende Reisekosten und Unterbringung (EZ, mind. 3 Sterne) für von WeissGold-Media GmbH gestelltes Personal werden nach Aufwand gesondert berechnet.

12. Verpflegungspauschale
Der Auftraggeber sorgt für Crewcatering während der Auf- und Abbauzeiten sowie während der laufenden Veranstaltung. Sollte kein Crewcatering zur Verfügung stehen, werden je Mitarbeiter € 24,00 pro Tag berechnet.

13. Zahlungsmodalitäten
Das Honorar ist jeweils in Höhe von 50 % bei Auftragserteilung, und 50 % 14 Tagen vor der Veranstaltung gegen Rechnung zu zahlen.

14. Vorzeitige Beendigung des Vertrages
(1) Beide Vertragsparteien sind berechtigt, das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist vorzeitig zu beenden.
(2) WeissGold-Media GmbH darf den Auftrag nur in der Weise kündigen, dass der Auftraggeber für die Durchführung des Auftrages anderweitig ausreichend Vorsorge treffen kann. Diese Beschränkung gilt nicht, wenn ein wichtiger Grund zur Kündigung im Sinne des § 314 BGB vorliegt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann.
(3) Kündigt der Auftraggeber, so stehen WeissGold-Media GmbH die vertraglich vereinbarten Ansprüche auf Zahlung der Vergütung zu. WeissGold-Media GmbH muss sich jedoch dasjenige anrechnen lassen, was sie infolge der Kündigung an Aufwendungen erspart.
(4) Kündigt WeissGold-Media GmbH ohne dass ein wichtiger Grund vorliegt, so steht WeissGold-Media GmbH der ihrer bisher geleisteten Tätigkeit entsprechende Anteil an der vereinbarten Vergütung zu. Dies gilt nicht, wenn die Teilleistung von WeissGold-Media GmbH infolge der Kündigung für den Auftraggeber nicht mehr von Interesse ist.

15. Sonstiges
(1) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Magdeburg.
(2) Sollten einzelne Teile dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so tritt an deren Stelle diejenige Vereinbarung, die dem von den Parteien angestrebten Vertragszweck am ehesten entspricht, im Übrigen wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
(3) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss jeglichen internationalen Rechts.

Hier finden Sie die obigen Bedingungen zum Ausdrucken und Unterschreiben.